AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RAUM24 – Kirchstraße 24 | 6170 Zirl | Tirol | Österreich – (gültig ab Mai 2018)

Ich weiß ihr seid volljährig, rücksichtsvoll, vertrauenswürdig, verlässlich und sauber und habt Handschlagqualität!
Dennoch leider notwendig, hier die Mietbedingungen des RAUM24.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter anzuwenden.

1 Buchungen

Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn das entsprechende Angebot per Mail bestätigt wird. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum anderweitig zu vergeben. Der Mietvertrag (Angebot und AGBs) kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich der Vermieter das Recht vor Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen.

2 Benützung

Der Raum 24 darf entsprechend den getroffenen Vereinbarungen vom Vertragspartner und zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Es besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Eingangsbereich vor dem Eingang vorgesehen. Die Haus- und Brandschutzordnung ist einzuhalten. Unsere AGBs sind zu akzeptieren. Insbesondere
möchten wir darauf hinweisen, dass störender Lärm ( Tiroler Landes-Polizeigesetz ) zu unterlassen ist. Musik ist auf Zimmerlautstärke zu belassen, Fenster und Türen sind geschlossen zu halten ( wir haben eine sehr gute Lüftungsanlage ) und insbesondere beim Verlassen des Mietraumes und bei Aufenthalt auf der Terrasse muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden ( Tiroler Landes-Polizeigesetz Lärmschutz ) Jede mit der Verletzung des Tiroler Landes-Polizeigesetzes verbundenen Beschwerden und Konsequenzen betreffen den Mieter.
Der Raum darf maximal von bis zu 50 Personen benützt werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen verweisen wir auf das Tiroler Veranstaltungsgesetz und die Vorgaben der Gemeinde Zirl.

3 Benützungszeiten

Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Mieter während der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen. Mietzeiträume ab einer Stunde bis zu einer Woche.

4 Leistungen des Vermieters

Raummiete ist stundenweise, tageweise, für ein Wochenende ( Samstag, Sonntag ) sowie für eine Woche möglich und beinhaltet folgende Leistungen:

Benützung des Raum24 inklusive voll ausgestatteter Küche mit:

  • Kühlschrank für Getränke und Speisen, Gewerbegläserspüler und Geschirrspüler, Mikrowelle, mobiles Kochelement mit Induktionsherd, Dunstabzug und Backrohr, Kochgeschirr und Küchenutensilien wie Messer, Schöpfer etc. Geschirr, Gläser, Besteck, Dekomaterial für bis zu 50 Personen.
  • Flexibles, individuell verstellbares Beleuchtungssystem
  • WLan , SONOS Musikanlage über Handy zu steuern
  • Multimedia-Steckdosen , Starkstromdosen
  • Bestuhlung für bis zu 30 Personen an den Tischen
  • 7 mobile Tische
  • Benutzung des Barschrankes nach vorheriger Vereinbarung
  • Stühle für bis zu 50 Personen (Vorträge)
  • Hocker , Stehtische
  • Garderobe
  • Überdachte Terrasse mit mobilen Schiebeelementen zu verschließen.
  • Sitzgelegenheiten auf der Terrasse
  • Abstellraum
  • WC Damen und Herren
  • Beheizung Fußbodenheizung und Infrarot-Paneelen für rasches Erwärmen der Räumlichkeiten.
  • Beamer und Laptop

Wenn gewünscht, kann über die Homepage RAUM24 und über die Facebook Seite eine Veranstaltung angekündigt oder Werbung für Kurse, Pop-up Stores, Vorträge, Seminare etc. gemacht werden.

Der auf der Homepage angeführte Terminkalender gilt als Orientierungsgrundlage bezüglich der freien Kapazitäten und ist ohne Gewähr.

5 Behandlung des Vertragsobjektes

Sämtliche zur Verfügung gestellten Flächen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Insbesondere das Befestigen von Dekorationen und Werbung müssen vorab besprochen werden und rückstandslos wieder entfernt werden. Mit den vorhandenen Einrichtungsgegenständen muss sorgsam und schonend umgegangen werden. Bei Beschädigung ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Der Raum muss besenrein und sauber übergeben werden, so wie er vorgefunden wurde. Bei Küchennutzung muss diese sauber und rein hinterlassen werden. Die Mülltrennung ist unbedingt einzuhalten. Der Vorgabe der Gemeinde Zirl, „Feste ohne Reste“ zu veranstalten, ist Rechnung zu tragen. Restmüll, Papier und Biomüll können im dafür vorgesehenen Müllraum entsorgt werden. Plastik-, Dosen- und Flaschengebinde müssen selbst entsorgt werden. Nachhaltigkeit, Regionalität und umweltbewusstes und rücksichtsvolles Handeln sind uns wichtig. Eine professionelle Reinigung zu Mietende kann vermittelt werden.

Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer allfälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen. Für Gegenstände aller Art, die in den Raum gebracht werden, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Abbau und Abtransport der mitgebrachten Gegenstände müssen fachgerecht durchgeführt und bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist der Vermieter berechtigt, alle eingebrachten Gegenstände, unabhängig davon in wessen Eigentum sie sich befinden, zu Lasten und auf Gefahr des Mieters zu entfernen und verwahren zu lassen. Der Vermieter übernimmt für entfernte und verwahrte Gegenstände keine Haftung. Durch die Nutzung technischer Geräte des Mieters entstandene Schäden sind vom Mieter zu bezahlen.

6. Der RAUM24 steht dem Mieter / Veranstalter für den Zeitraum der Anmietung zur Verfügung und steht in seinem Verantwortungsbereich.

Unsere Räumlichkeiten können – je nach Nutzung – für unterschiedliche Dauer gebucht werden. Eine Verlängerung der gebuchten Mietzeit bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Falls die gebuchte Mietzeit vom Kunden überschritten wird, fallen pro weitere angefangene Stunde zusätzlich 16,– EUR netto an.

Die Räume sind Nichtraucherräume. Das Anbringen von Bildern, Plakaten, Nägeln zum Aufhängen sowie das Ankleben jeglicher Unterlagen bzw. Gegenstände an Wänden und Mobiliar sind nur nach Absprache gestattet. Der Mieter hat die Räumlichkeiten so zu verlassen, wie sie übernommen wurden.

7 Zahlungsbedingungen

Der Vermieter des RAUM24 behält es sich vor, die Mietpreise für gemeinnützige Veranstaltungen, Non-Profit Organisationen , innovatives und integratives Engagement zum Gemeinwohl etc. entsprechend anzupassen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind nach Rechnungslegung – spätestens mit Ende des Mietzeitraumes zur Zahlung fällig. Darüber hinaus werden die branchenüblichen Verzugszinsen verrechnet.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Der Mieter erhält jeweils zu Beginn der Raummiete – spätestens jedoch nach Nutzung eine Rechnung. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der Mieter folgenden Ausfallausgleich:

Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin wird keine Stornogebühr, jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben.
Bei einer Stornierung unter 4 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50% des vereinbarten Mietpreises verrechnet.
Bei einer Stornierung bis zu 1 Tag vor dem gebuchten Termin oder später werden 100% des vereinbarten Miet-/ Servicepreises erhoben.
Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage werden 100% des vereinbarten Miet-/ Servicepreises erhoben.

Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen für die Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin keine Stornogebühren an. Fällt der
Ausweichtermin in das Folgejahr, behält sich der Vermieter das Recht vor Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen. Der Ausweichtermin ist vom Mieter mit dem Vermieter bis zum Zeitpunkt von spätestens 4 Wochen nach dem zunächst gebuchten Termin abzustimmen.

8 Getränke und Verpflegung

Wir haben keinen exklusiven Catering Partner, verweisen aber auf die von uns auf der Homepage angegebenen Unternehmen im Raum Zirl.
Für Links zu den von uns empfohlenen Unternehmen keine Gewähr

9 Der Vermieter ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter mit seinen finanziellen Verpflichtungen, auch aus früheren Verträgen, in Verzug ist, allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. nicht vorliegen, Gesetzesverstöße (Lärm) begangen werden oder wenn die Behörde eine Veranstaltung untersagt.

Dem Vermieter bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung von BewohnerInnen, der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist oder die Sicherheit des Gebäudes gefährdet ist.

Veranstaltungen, die diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhalts sind oder Anlass geben könnten dem Ansehen des RAUM24 Vermieters in der Öffentlichkeit zu schaden sind nicht gestattet.

Sollte sich – auch kurzfristig – herausstellen, dass eine Veranstaltung dem widerspricht, hat der Vermieter das Recht, kostenfrei und ohne  jegliche Konsequenzen vom Vertrag zurückzutreten.

Dem Mieter erwachsen in solchen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Bei gerechtfertigtem Rücktritt  kommen die Stornobedingungen analog zur Anwendung

10 Technische Störungen

Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, WLAN, etc.) falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursacht werden sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

11 Abgaben und Gebühren

Für Anmeldung und Abführen aller Abgaben und Gebühren (insbesondere auch die Anmeldung bei der AKM) ist der Mieter verantwortlich.

12 Anwesenheitspflicht, Zutrittsrecht

Der Mieter hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend oder telefonisch erreichbar ist.

Amtlichen Kontrollorganen, BehördenvertreterInnen sowie dem Vermieter und dessen Mitarbeitern ist der Zutritt zum vertragsgegenständlichen Raum stets zu ermöglichen. Der Mieter ist im Mietzeitraum gegenüber der Behörde verpflichtet die Verantwortung für das Tun zu übernehmen.

13 Behördliche Vorgaben

Die Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes sind unbedingt einzuhalten – näheres unter https://www.tirol.gv.at/bezirke-allgemein/sicherheit/veranstaltungen

Darüber erklärt der Mieter, die für den RAUM24 bestehende Haus- und Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich und ihr zuzurechnende Personen, diese Ordnungen einzuhalten. Insbesondere dürfen die Gänge und Notausgänge (Fluchtwege), die  Notbeleuchtungen, Brandmeldeeinrichtungen und Brandlöscher, Löschdecke etc. weder verstellt noch verhängt werden.

Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln und offenem Feuer ist verboten. Zur Dekoration dürfen nur schwer brennbare oder mittels eines behördlich anerkannten Flammschutzmittels schwer brennbar gemachte Gegenstände verwendet werden. Den Anordnungen des Brandschutzbeauftragten ist Folge zu leisten. Veranstaltungen entsprechend den Tiroler Landesgesetzen müssen durch den Veranstalter selbst gemeldet werden.. Der Mieter ist verpflichtet, zu seinen Lasten dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

14 Haftung

Der Mieter trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Mieter haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – und Beschwerden, die von ihm oder von ihm beauftragten oder  beschäftigten Person/en, von seinen Bevollmächtigten, sowie von ihm zuzurechnenden BesucherInnen, Gästen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für: Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten, Lärmbelästigung und alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten BesucherInnenhöchstzahl ergeben sowie Übertretungen des Tiroler Landes-Polizeigesetzes. Der Vermieter haftet nicht dafür, wenn dem Mieter, dessen Beschäftigten, Beauftragten, BesucherInnen oder zuzurechnenden Gäste während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gegenstände abhanden kommen, dies gilt auch für Diebstähle.

15 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Geschäftsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.

16 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mit dem per E-Mail zugestellten Angebot akzeptiert der Kunde gleichzeitig die aufgeführten AGBs.